Ziel der Marke

Der Unternehmerverband Historische Baustoffe e.V. will mit der OHB-Marke die Wiederverwendung historischer Originale fördern. Ziel der Marke ist es, Käufern historischer Baustoffe und Bauelemente zu signalisieren, daß sie beim Einsatz historischer Originale mit starken und verläßlichen Partnern arbeiten: dem Unternehmerverband Histori-sche Baustoffe e.V. und seinen Lizenznehmern.

Sicherheit

Die OHB-Marke gibt Käufern und Verarbeitern historischer Baustoffe die kontrollierte Sicherheit, daß der Baustoff oder das Bauelement nach den Richtlinien des Verbandes verarbeitet, angeboten und verkauft wird. Die OHB-Marke darf ausschließlich von den Mitgliedsunternehmen des Verbandes einge-setzt werden, die sich durch einen zusätzlichen Lizenzvertrag zur Einhaltung der Richtlinien und zur Zulassung betrieblicher vor-Ort-Kontrollen verpflichtet haben. Der Verband hat sich verpflichtet die Einhaltung der Richtlinien sorgfältig zu überwachen. Diese Maßnahmen geben Käufern von OHB-Baustoffen eine neue Sicherheit.

Qualität

Die besondere Qualität eines historischen Baustoffes oder Bauelementes ist seine Originalität. Die OHB-Marke kennzeichnet ausschließlich Baustoffe und Bauelemente, die vor 1940 produziert wurden und bereits einmal eingebaut waren. Ziel der von den Lizenznehmern gebildeten Fachzirkel ist darüberhinaus die Gewährleistung aussagekräftiger und einheitlicher Qualitätsbeschreibungen, welche die Vergleichbarkeit angebotener Materialien bezüglich ihrer Art und Beschaffenheit erhöhen werden. Die von den Fachzirkeln vorgelegten Vorgaben werden vom Verband nach kritischer Prüfung über eine Ergänzung der Richtlinien als für alle Lizenznehmer verbindlich erklärt.

Kontrolle

Die Einhaltung der vom Verband festgelegten Richtlinien wird auf drei Wegen kontrolliert:
¤ Die Lizenznehmer werden durch unabhängige Beauftragte im Rahmen von kurzfristig anberaumten vor-Ort-Kontrollen überwacht.
¤ Käufer können Unregelmäßigkeiten beim Verband melden.
¤ Die Lizenznehmer überwachen sich gegenseitig durch den Handel untereinander und die dauernde ergänzende Marktbeobachtung.
Alle Lizenznehmer unterwerfen sich dem vom Verband festgelegten Sanktionenkatalog. Dieser reicht von der Pflicht zur verstärktem Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen bis hin zu Vertragsstrafen in Höhe von 10.000,-.

 
 

Produziert von Thomas Borghoff